Wer jetzt die Steuern Ihres Unternehmens führen darf

Bei den meisten PT-Eigentümern sind die Steuern Sache eines anderen. Ein interner Buchhalter, ein bekannter Berater, eine ausgelagerte Agentur. Jahrelang störte das niemanden: Es gab jemanden, der die Formulare auszufüllen wusste, und diese Person reichte sie ein.
Im Juli 2026 hat das indonesische Finanzministerium eine Verordnung erlassen, die das Gefüge verändert. Sie legt fest, wer überhaupt berechtigt ist, in Steuersachen im Namen eines Unternehmens zu handeln. Ein Teil der Fachleute, die heute die Erklärungen von Dutzenden Firmen betreuen, verliert dieses Recht zum 1. Januar 2027.
Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026. Viel Zeit bleibt nicht, und es lohnt sich, sich früh damit zu befassen — besonders wenn Sie nicht mehr wissen, wer die Erklärungen Ihres Unternehmens einreicht und aufgrund welcher Vollmacht.
Wem Ihre Steuerangelegenheiten überhaupt übertragen werden können
Die Verordnung nennt drei Kategorien, für ein Unternehmen funktionieren aber nur zwei.
Die erste: ein Steuerberater mit gültiger Lizenz. Und hier ein Detail, das selten laut ausgesprochen wird: Lizenzen gibt es in drei Stufen, und die Stufe bestimmt, wessen Steuern der Berater betreuen darf. Die mittlere Stufe schließt Unternehmen mit ausländischem Kapital ausdrücklich aus — womit fast alle unsere Leser herausfallen. Eine PT PMA braucht einen Berater der höchsten Stufe, bei der es keine Beschränkung nach Art des Steuerpflichtigen gibt. Die Frage „Haben Sie eine Lizenz?“ verdient also eine Anschlussfrage: „Welcher Stufe?“
Die zweite: jede andere Fachkraft mit einer Bescheinigung des Finanzministeriums. In indonesischen Unterlagen heißt sie SKT. Diese Kategorie umfasst interne Buchhalter, Steuerreferenten und externe Fachkräfte ohne Beraterlizenz.
Die dritte Kategorie sind Angehörige: Ehepartner oder Verwandte bis zum zweiten Grad, durch Blut oder Heirat. Neben einem lizenzierten Berater wirkt das seltsam, doch die Logik ist einfach: Die Liste gilt für alle Steuerpflichtigen, nicht nur für Unternehmen. Die Verordnung bestimmt das Verwandtschaftsverhältnis in Bezug auf den Steuerpflichtigen selbst, und es ist mit einer Familienkarte oder einer Verwandtschaftserklärung nachzuweisen. Ein Unternehmen hat keine Angehörigen — in der Praxis gehört diese Kategorie daher zu den persönlichen Steuerangelegenheiten: Eine Privatperson darf ihre Erklärung dem Ehepartner oder Bruder überlassen, ganz ohne Zertifikate.
Für Ihre PT bleiben damit die ersten beiden. Abschluss, Berufsjahre und guter Ruf gelten für sich genommen nicht mehr als Berechtigung.
Was bis Ende 2026 noch möglich ist
Bisher genügte einer Fachkraft ohne Beraterlizenz ein Steuer-Brevet-Zertifikat oder ein Abschluss im Steuerrecht. Die Verordnung erhält diese Möglichkeit, mit einem Vorbehalt: nur bis zum 31. Dezember 2026 und nur auf einer Papiervollmacht, die zusammen mit einer Kopie des Abschlusses beim Finanzamt eingereicht wird.
Ab dem 1. Januar lässt sich ein solcher Vertreter nicht mehr bestellen — es bleiben Lizenz oder Bescheinigung.
Ein Detail, das viele beruhigen wird: Vor diesem Datum erteilte Vollmachten werden nicht auf einen Schlag ungültig. Eine unter den Übergangsregeln erteilte Vollmacht gilt bis zum Abschluss der Angelegenheit, für die sie erteilt wurde. Dasselbe gilt für Unterlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung eingereicht wurden — sie wirken in ihrem ursprünglichen Umfang weiter. Die Einschränkung betrifft neue Bestellungen, nicht das bereits Bestehende.
Und nun der unangenehme Teil. Das Verfahren zur Erlangung der Bescheinigung ist noch nicht veröffentlicht. Die Verordnung verweist dafür auf ein gesondertes Dokument des Finanzministeriums, das bislang nicht existiert. Die Anforderung gilt bereits; wie sie zu erfüllen ist, wurde offiziell nicht erklärt. Öffentliche Äußerungen der Steuerbehörde legen nahe, dass die Bescheinigung nach einer Prüfung erteilt und ebenfalls in drei Stufen unterteilt werden soll, doch das ist bislang Plan und nicht Regel. Wir verfolgen die Veröffentlichung und informieren unsere Mandanten, sobald sie erscheint.
Vorsicht bei ähnlichen Bezeichnungen
Die indonesische Steuerbehörde stellt gern Dokumente mit nahezu identischen Abkürzungen aus, und man landet leicht beim falschen.
Die hier gemeinte Bescheinigung bestätigt das Recht einer Person, einen Steuerpflichtigen zu vertreten. Ausgestellt wird sie vom Finanzministerium.
Es gibt ein weiteres Dokument mit derselben Abkürzung — eine gewöhnliche Bestätigung, dass ein Steuerpflichtiger registriert wurde, ausgestellt vom Finanzamt bei der Registrierung. Es verleiht kein Recht, fremde Steuerangelegenheiten zu führen.
Wenn Ihnen gesagt wird „unsere Fachkraft hat eine SKT“, fragen Sie nach, welche.
Eine Vollmacht lässt sich nicht mehr weitergeben
Eine weitere Änderung betrifft eine liebgewonnene Praxis. Eine Vollmacht wird einer Person für eine bestimmte Liste von Handlungen erteilt, und diese Befugnisse dürfen nicht weitergegeben werden — weder an einen Kollegen noch an einen Assistenten oder einen zweiten Buchhalter.
Sie ist zudem eng gefasst: Sie wird für eine bestimmte Steuerart und einen bestimmten Zeitraum erteilt. Monatliche Meldungen zu einer Steuer, eine Jahreserklärung und etwa eine Antwort auf eine Anfrage des Finanzamts können jeweils ein eigenes Dokument erfordern.
Die Verordnung erlaubt es allerdings, einen Mitarbeiter zum Abgeben oder Abholen von Unterlagen zu schicken. Dieser Mitarbeiter wird dadurch nicht zum Vertreter des Unternehmens in Steuersachen.
Die Form ist wählbar: elektronisch über das Coretax-Konto des Unternehmens oder in Papierform, persönlich beim Finanzamt eingereicht. Sind die Befugnisse elektronisch, muss das Unternehmen dem Vertreter zusätzlich Zugang zu seinem Konto einräumen — ohne den kann er schlicht nicht handeln.
Nützlich zu wissen ist auch, wann eine Vollmacht von selbst endet: Die Frist läuft ab, das Unternehmen widerruft sie, Lizenz oder Bescheinigung des Vertreters werden ausgesetzt oder entzogen, oder der Vertreter wird strafrechtlich verurteilt. Der dritte Fall ist ein reales Risiko: Verliert Ihre Fachkraft das Dokument, stehen Ihre Meldungen still — und der Abgabetag ist ein schlechter Zeitpunkt, das zu erfahren.
Eine gesonderte Einschränkung gilt für ehemalige Mitarbeiter des Finanzministeriums: Als Vertreter dürfen sie erst fünf Jahre nach Pensionierung oder Ausscheiden tätig werden, und nur bei sauberer Disziplinarakte.
Kontoverantwortlicher und Bevollmächtigter sind verschiedene Rollen
Hier bringen selbst Buchhalter einiges durcheinander, deshalb lohnt die Abgrenzung.
In Coretax hat jedes Unternehmen eine für sein Steuerkonto verantwortliche Person — den PIC, Person in Charge. Das ist jemand mit vollem Zugriff: Er unterzeichnet die übermittelten Dokumente und entscheidet, welche Mitarbeiter welche Rechte erhalten. Bestellt wird der PIC über die indonesische Identifikationsnummer oder die Steuernummer, und ein Unternehmen kann mehrere davon haben. Nach Angaben der Steuerbehörde sind die PIC-Daten bei der Registrierung eines Unternehmens über Coretax verpflichtend.
Der Bevollmächtigte ist eine rechtliche, keine technische Angelegenheit. Er handelt aufgrund einer Vollmacht, und genau auf ihn zielen die neuen Anforderungen.
Keine der beiden Rollen ersetzt die andere. Der Kontoverantwortliche wird nicht automatisch Ihr Vertreter, und ein Bevollmächtigter erhält nicht von selbst Zugang zum System.
Was das für Sie bedeutet
Kümmert sich Ihr Direktor oder Kommissar um die Steuern, berühren die Änderungen Ihr Unternehmen kaum. Der verantwortliche Unternehmensvertreter ist üblicherweise derjenige, der in Coretax als PIC bestellt ist. Zu prüfen ist etwas anderes: ob diese Person tatsächlich im System hinterlegt ist, ob die Daten aktuell sind und ob sie eine persönliche Steuernummer besitzt.
Für einen ausländischen Direktor ist das machbar. Die Anmeldung einer NPWP setzt keine indonesische Identifikationsnummer voraus: Eine Kopie des gültigen Reisepasses und zwei Fotos — eines davon mit dem Pass in der Hand — genügen. Der Antrag lässt sich online stellen.
Schwieriger wird es, wenn Ihre Meldungen von einem angestellten Buchhalter oder einer externen Fachkraft ohne Beraterlizenz erledigt werden. Sie haben den Rest des Jahres, um zu klären, auf welcher Grundlage diese Person im Januar arbeiten wird. „Das haben wir immer so gemacht“ wird das Finanzamt 2027 nicht überzeugen.
Wenn wir Ihre Meldungen führen
Die praktische Frage hinter dieser ganzen Verordnung lautet: Wer unterschreibt die Erklärung Ihres Unternehmens, und aufgrund welcher Berechtigung.
Im Ergebnis hat die Verordnung den Zugang zum Finanzamt zu einer Frage der Papiere gemacht: Früher genügte es, Steuern rechnen zu können, jetzt braucht es das Recht, dies für einen anderen zu tun.
Unsere Fachleute haben dieses Recht. Sie sind lizenziert und arbeiten offiziell mit der Steuerbehörde: Sie reichen Erklärungen für Mandantenunternehmen ein, beantworten Anfragen des Finanzamts, begleiten Prüfungen und vertreten das Unternehmen dort, wo persönliche Anwesenheit nötig ist. Die Abgabe von Erklärungen ist unsere Kernarbeit, keine Nebenleistung zu etwas anderem.
Für den Mandanten zeigt sich der Unterschied an einer Stelle: Die Erklärungen gehen fristgerecht raus, und die Frage, wer sie unterschreiben darf, bleibt auf unserer Seite. Sie müssen weder Lizenzstufen studieren noch neue Ministeriumsverordnungen lesen noch im Dezember entscheiden, wer die Januar-Erklärung unterschreibt. Genau dafür zahlt man im Grunde bei laufender Betreuung — nicht für das Ausfüllen von Formularen, sondern dafür, dass jemand mit der nötigen Berechtigung dafür geradesteht.
Es folgen drei Szenarien, und der Aufwand hängt davon ab, in welchem Sie sich befinden.
Das ruhigste: Die Meldungen laufen über den Verantwortlichen für das Steuerkonto, und das ist Ihr Direktor. Wir berechnen die Steuern, erstellen und reichen die Erklärungen ein und achten auf die Fristen, während die Unterschrift bei Ihrem eigenen Vertreter bleibt. Die Anforderungen an Bevollmächtigte gelten für diese Konstellation überhaupt nicht. Deshalb raten wir Mandanten offen, für den Direktor eine persönliche Steuernummer zu beantragen und einen Verantwortlichen im Unternehmen zu bestellen — langfristig günstiger und unabhängig vom Dienstleister.
Das zweite: Es ist niemand zu bestellen. Der Direktor lebt im Ausland, hat keine Steuernummer, und einen internen Buchhalter gibt es auch nicht. Dann übernehmen wir die Rolle des Verantwortlichen — eine Leistung, die wir seit Langem anbieten. Sie ist kostenpflichtig und gibt es nur zusammen mit der laufenden Meldebetreuung, und zwar aus einem Grund: Wer die Erklärungen Ihres Unternehmens unterschreibt, haftet für deren Inhalt und kann kein beliebiger Außenstehender sein.
Das dritte: Die Angelegenheiten werden aufgrund einer Vollmacht geführt. Hier gelten die neuen Anforderungen in vollem Umfang, und die Grundlage muss bis zum Jahresende in Ordnung gebracht werden. Bei unseren eigenen Mandanten prüfen wir das selbst und weisen darauf hin, wenn eine Vollmacht nach Regeln erstellt wurde, die im Januar nicht mehr gelten.













