Indonesien: Verlängerte Frist für die Unternehmenssteuerberichterstattung ohne Strafen

Das indonesische Finanzministerium hat vorübergehende Erleichterungsmaßnahmen für Unternehmenssteuerzahler eingeführt.

Laut einer offiziellen Ankündigung der Generaldirektion Steuern können Unternehmen (wajib pajak badan) ihre jährliche Unternehmenssteuererklärung für 2025 einreichen und damit verbundene Zahlungen ohne Strafen innerhalb einer zusätzlichen einmonatigen Nachfrist nach dem ursprünglichen Stichtag erledigen.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Standardfrist für Einreichung und Zahlung: 30. April 2026 (4 Monate nach Ende des Steuerjahres)

  • Verlängerte Nachfrist: bis einschließlich 30. Mai 2026

  • Während dieses Zeitraums:

    1. Es werden keine Verwaltungsstrafen oder Zinsen erhoben

    2. Es werden keine Steuerbescheide (Surat Tagihan Pajak) ausgestellt

Wer ist betroffen

Die Erleichterung gilt nur für Unternehmenssteuerzahler und umfasst:

  • Einreichung der jährlichen Unternehmenssteuererklärung

  • Zahlung der Einkommensteuer nach Artikel 29

  • Begleichung von etwaigen Steuerrückständen (falls zutreffend)

Grund für die Maßnahme

Diese Richtlinie wird im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen zentralen Steuerverwaltungssystems in Indonesien eingeführt.

Wichtig

Wenn bereits Strafen verhängt wurden, sind die Steuerbehörden verpflichtet, diese von Amts wegen zu stornieren.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Berichterstattung?

Um Fehler zu vermeiden und die verlängerte Frist einzuhalten, ist es ratsam, mit der Vorbereitung im Voraus zu beginnen.


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