Neugeborenen-Dokumente in Indonesien beantragen

Mutter hält ihr neugeborenes Kind im Arm

Ihr Kind wurde auf Bali oder in einer anderen Region Indonesiens geboren? Wir reichen den baby report ein – die Meldung der Geburt an die Einwanderungsbehörde – und regeln den Aufenthalt Ihres Kindes: Eintragung in das Visum der Mutter oder KITAS für das Neugeborene.

  • Einreichungsfrist: innerhalb von 60 Tagen ab dem Geburtsdatum

  • Baby report: 7–10 Werktage, 1.300.000 IDR

  • Komplettpaket: ab 2.800.000 IDR (baby report + Eintragung in das Visum C1)

  • Für wen: Kunden, für die wir als Visasponsor auftreten

Was die Leistung umfasst

  • Auswahl der passenden Variante: Eintragung in das Visum der Mutter oder KITAS für das Neugeborene

  • Dokumentenliste für Ihre Situation und Prüfung der Unterlagen vor der Einreichung

  • Einreichung des baby report bei der Einwanderungsbehörde

  • Eintragung des Kindes in das Visum der Mutter oder Beantragung der KITAS für das Neugeborene

Bearbeitungszeit

Schritt

Dauer

Baby report

7–10 Werktage

Eintragung in das Visum der Mutter

weitere 7–10 Werktage

KITAS für das Neugeborene

3–4 Wochen

Gesamt

etwa 20–30 Tage inklusive baby report und des benötigten Dokuments

Die Schritte erfolgen nacheinander. Bei Bedarf lässt sich die Bearbeitung beschleunigen – Bedingungen und Aufpreis vereinbaren wir individuell.

Was kosten die Dokumente für ein Neugeborenes

Variante

Baby report

Zweiter Schritt

Gesamt

Eintragung in das Visum C1

1.300.000 IDR

1.500.000 IDR

2.800.000 IDR

Eintragung in das Visum D12

1.300.000 IDR

3.000.000 IDR

4.300.000 IDR

KITAS für das Neugeborene bei Investoren- oder Arbeits-KITAS der Eltern

1.300.000 IDR

11.000.000 IDR

12.300.000 IDR

KITAS für das Neugeborene bei KITAS E33G der Eltern

1.300.000 IDR

12.500.000 IDR

13.800.000 IDR

Die Zahlung erfolgt über Ihr persönliches Kundenkonto.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen für den baby report

  • Reisepass des Kindes

  • Indonesische Geburtsurkunde – Civil Registration (ausgestellt vom örtlichen Standesamt)

  • Geburtsbescheinigung der Klinik

  • Geburtsurkunde des Kindes aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit mit beglaubigter Übersetzung ins Englische

  • Heiratsurkunde der Eltern mit beglaubigter Übersetzung ins Englische – sofern die Eltern verheiratet sind

  • Passfoto des Kindes

  • Reisepass eines Elternteils – Doppelseite mit den Personalien

  • Visum eines Elternteils mit Verlängerungsstempeln (ITK oder ITAS) – zwingend erforderlich: Ohne sie kann das Kind nicht eingetragen werden

Zusätzlich für die KITAS für das Neugeborene

  • Fertiger baby report

  • Elektronische Kopien der vollständigen Doppelseiten mit den Personalien aus den Reisepässen der Eltern

  • Elektronische Kopien der Verlängerungsstempel in den Visa der Eltern oder ihrer ITAS

  • Kontoauszug der letzten drei Monate – die Anforderungen an den Kontostand erfragen Sie bitte bei Ihrem Manager

  • Unterlagen der Sponsorfirma: deed, NIB, SK, NPWP, ID card des Direktors, Briefkopf und Firmenstempel

Ablauf

  1. Anfrage. Teilen Sie uns das Geburtsdatum des Kindes und die Art des Visums oder der KITAS der Eltern mit.

  2. Auswahl der Variante. Wir sagen Ihnen, was passt – Eintragung in das Visum oder KITAS – und berechnen Kosten und Bearbeitungszeit.

  3. Unterlagen. Wir senden Ihnen die Liste und prüfen die Unterlagen vor der Einreichung.

  4. Zahlung über Ihr persönliches Kundenkonto.

  5. Einreichung des baby report bei der Einwanderungsbehörde, bei der die Mutter ihr Visum verlängert hat.

  6. Zweiter Schritt. Nach dem baby report beantragen wir die Eintragung in das Visum oder die KITAS, das Kind durchläuft die biometrische Erfassung.

  7. Fertig. Das Kind erhält seine Aufenthaltserlaubnis.

Was Sie vorab erledigen sollten

  • Vereinbaren Sie direkt nach der Geburt einen Termin beim Konsulat für den Reisepass des Kindes – die Wartezeiten sind lang, innerhalb von 60 Tagen klappt es sonst womöglich nicht.

  • Beantragen Sie die Civil Registration beim örtlichen Standesamt. Wenn Sie das nicht selbst erledigen können, schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen, ob wir helfen können.

  • Bestellen Sie beglaubigte Übersetzungen der Geburts- und Heiratsurkunde ins Englische – stimmen Sie die Unterlagen vor der Bestellung mit Ihrem Manager ab.

Verwandte Leistungen

  • Verlängerung des Visums der Mutter – falls es bald abläuft

  • Familien-KITAS

  • Übersetzung von Dokumenten

  • Apostille für Dokumente

Häufige Fragen

Innerhalb von 60 Tagen ab dem Geburtsdatum des Kindes. Beginnen Sie am besten frühzeitig mit der Vorbereitung: Für die Einreichung brauchen Sie die Geburtsunterlagen und den Reisepass des Kindes.

Die Unterlagen können auch später eingereicht werden, doch dann setzt die Einwanderungsbehörde ein Gespräch mit einem Beamten an – Sie müssen den Grund für die Verspätung erklären. Das verlängert die Wartezeit um einige Wochen.

Nein. Zuerst wird der baby report erstellt, danach folgt die Eintragung des Kindes in das Visum der Mutter oder die KITAS für das Neugeborene. Der zweite Schritt ist Pflicht: Ohne ihn darf sich das Kind nur 60 Tage im Land aufhalten.

Ja, der Reisepass des Kindes gehört zu den Unterlagen für den baby report und die KITAS. Einen Termin dafür beim Konsulat vereinbaren Sie am besten direkt nach der Geburt.

Für Vorbereitung und Einreichung werden elektronische Kopien der Unterlagen verwendet. Die Bescheinigung der Klinik kann als elektronische Kopie des Originals oder als Kopie vorgelegt werden.

Eine beglaubigte Übersetzung ist für die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich. Stimmen Sie die Unterlagen vor der Bestellung der Übersetzung mit Ihrem Manager ab.

Ja, das Kind durchläuft die biometrische Erfassung bei der Eintragung in das Visum oder bei der Beantragung der KITAS.

Ja, auf Anfrage können beide Schritte beschleunigt werden. Bedingungen und Kosten vereinbaren wir individuell.

Vom Dokument des Elternteils: Visum C1 oder D12, Investoren- oder Arbeits-KITAS oder KITAS E33G für Remote-Arbeitende.

Nein. Der baby report kostet 1.300.000 IDR und wird separat bezahlt. Die Gesamtkosten beider Schritte finden Sie in der Tabelle oben.

Ja. Bei der Eintragung in das Visum der Mutter erhält das Kind eine Aufenthaltserlaubnis für 60 Tage, danach ist ein neues Visum nötig – in der Regel mit Ausreise aus dem Land. Die passende Variante wählen wir individuell aus.

Jetzt die Dokumente für Ihr Neugeborenes beantragen

Schieben Sie die Beantragung nicht auf: Solange kein baby report vorliegt, hat die Einwanderungsbehörde keine Daten über das Kind – es kann weder ein Visum erhalten noch das Land verlassen. Ohne Eintragung in ein Visum oder eine KITAS darf sich das Kind nur 60 Tage in Indonesien aufhalten, und werden die Unterlagen später als 60 Tage nach der Geburt eingereicht, setzt die Einwanderungsbehörde ein Gespräch mit einem Beamten an – die Wartezeit verlängert sich dann um einige Wochen.

Teilen Sie uns das Geburtsdatum des Kindes und die Art des Visums oder der KITAS der Eltern mit. Wir empfehlen Ihnen die passende Variante und helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Unterlagen.

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