Immigrationsbüro Singaraja heißt jetzt Buleleng: Was Ausländer prüfen sollten

Immigrationsbüro Singaraja heißt jetzt Buleleng: Was Ausländer prüfen sollten

Seit dem 5. Oktober 2026 tragen 32 Immigrationsbüros in Indonesien neue Namen. Dazu gehört das Büro in Singaraja im Norden Balis: Sein offizieller Name lautet jetzt Kantor Imigrasi Kelas II TPI Buleleng. Die Änderungen betreffen die Namen und die Organisation der Büros – neue Anforderungen an Visa, KITAS oder Aufenthaltsfristen führt die offizielle Mitteilung nicht ein.

Die Umbenennung erfolgte per Erlass des Ministers für Einwanderung und Justizvollzug M.IP-30.OT.01.03 Tahun 2026. Außerdem wurde bei 14 Büros die Typologie angepasst, also die Klasse und der Status als Grenzkontrollstelle (TPI). Sie richtet sich nach den Aufgaben des Büros, seinem Zuständigkeitsgebiet und der Auslastung; ein Teil dieser Änderungen betrifft auch die umbenannten Büros. Damit will die Einwanderungsbehörde die Zuständigkeiten der Büros klarer abgrenzen und den Service verbessern.

In der Region Bali und Nusa Tenggara wurden fünf Büros umbenannt:

Bisheriger Name

Neuer Name

Singaraja

Buleleng

Sumbawa Besar

Sumbawa

Maumere

Sikka

Atambua

Belu

Labuan Bajo

Manggarai Barat

Alle fünf behalten die Bezeichnung Kelas II TPI.

Prüfen Sie vor der Einreichung von Anträgen und Sponsorschreiben den offiziellen Namen des Büros. Sind Ihre Unterlagen an das frühere Büro in Singaraja gerichtet, geben Sie den neuen Namen an: Buleleng. Unternehmen, die Einwanderungsdokumente für ausländische Mitarbeitende beantragen, sollten ihre Vorlagen für Schreiben und Anträge aktualisieren.

Suchen Sie das Büro online unter dem neuen Namen und vereinbaren Sie Termine ebenfalls unter diesem Namen. Steht in einer früher erhaltenen Terminbestätigung noch Singaraja, können Sie die Details zum Termin bei der Einwanderungsbehörde oder bei der Fachperson klären, die Ihr Verfahren betreut.

Zur Erinnerung: Die offizielle Mitteilung betrifft nur die Namen und die Typologie der Büros. Neue Anforderungen an Visa, KITAS oder Aufenthaltsfristen führt sie nicht ein, und eine Pflicht, bereits ausgestellte Dokumente neu ausstellen zu lassen, hat die Einwanderungsbehörde nicht angekündigt.

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