Monatliche Steuerberichterstattung in Indonesien

Steuerangelegenheiten in Indonesien verursachen häufig Schwierigkeiten aufgrund der Fülle an wirtschaftlichen Gesetzen und Vorschriften. Manchmal braucht es viel Zeit und Aufwand, um sie zu lösen. Wenn Sie jedoch lange in Indonesien leben und dort ein Unternehmen besitzen oder arbeiten, sollten Sie zumindest über die monatliche Steuerberichterstattung Bescheid wissen. Unternehmen müssen diese ebenso wie die jährliche einreichen. Dazu müssen Sie sich nach der Firmengründung als Steuerzahler registrieren und Folgendes erhalten:

  • persönliche Steueridentifikationsnummer (NPWP);

  • Zertifikat für Steuervergünstigungen (SKT);

  • Bestätigungsnummer der Mehrwertsteuerpflicht, wenn der Bruttoumsatz des Unternehmens 4,8 Milliarden IDR übersteigt.

Nach Erhalt von NPWP und SKT ist es äußerst wichtig, die Steuer zu berechnen, zu bezahlen und den Bericht an die indonesische Steuerbehörde zu übermitteln. Ein neues Unternehmen, auch wenn es keinen Gewinn erzielt oder verdient, ist von dieser Pflicht nicht befreit. In einem solchen Fall muss das Unternehmen einen Bericht mit Nullsteuer einreichen. Andernfalls drohen Geldstrafen, und es kann sogar Gefängnisstrafe verhängen.

Über die Körperschaftssteuer muss bis zum 20. Tag des Folgemonats berichtet werden. Alle Steuerzahlungen müssen jedoch bis zum 15. des Monats erfolgen.

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